In die Zukunft

Sie bekommen ein Baby? Vielleicht haben Sie bereits einen Namen für den kommenden Erdenbürger gefunden. Er war plötzlich da, so wie eine Eingebung, der Name ist aus Familientradition gewählt worden oder Sie haben lange Informationen gesammelt bis der Name endlich da war. Tja, nun kommen bestimmt die Freunde und Verwandten mit anderen Vorschlägen. Oft findet jeder wieder etwas anderes toll.

Oder aber Sie können sich einfach nicht entscheiden, es gibt so viele schöne Namen. Sie haben ein kleines Sortiment an Namen, die bereits in Frage kommen, nur welcher ist der beste?

Sie können die Namen auf Zettel schreiben und losen. Oder schreiben Sie die Namen, bunt durcheinander, auf einen großen Bogen Papier. Befestigen Sie den an eine Pinnwand und werfen Sie einfach mit einem Wurfpfeil blind auf die Namen. Vielleicht ist es ja der richtige Treffer. Es gibt auch die Möglichkeit, eine "Wahlurne" aufzustellen. Jeder der zu Ihnen zu Besuch kommt, Verwandte, Freundinnen, Kollegen, jeder kann seinen Favorit auf einem Zettel in die Urne werfen. Der Name mit dem meisten Stimmen oder vielleicht der mit den wenigsten Stimmen könnte vielleicht der richtige sein.

Aber bedenken Sie, das Baby wird ein erwachsener Mensch, der vielleicht beruflich Karriere macht. Stellen Sie sich Ihr Kind als Erwachsenen vor, der mit seinem Namen angekündigt wird. Passt er dann noch immer?

Aber es ist da auch noch die letzte Hürde zu bewältigen - das Standesamt

Welcher Name?Jede Geburt in Deutschland muss in dem Bezirk, in dem ein Kind geboren wurde, beurkundet werden. Bestimmt kennen Sie den Spruch: "von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare".

Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt davon ab, welchem Familienstand Sie angehören.

  • Verheiratete benötigen die Abschrift des Familienbuches, die sich als Faltblatt im Stammbuch befindet.
  • Wenn Sie ledig sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dann will das Standesamt die Geburts- oder Abstammungsurkunde der Mutter des Kindes sehen.
  • Nun, wenn Sie bereits verheiratet waren, aber unterdessen geschieden sind, dann benötigen Sie eine aktuelle Abschrift des Familienbuchs mit dem Vermerk der Scheidung.
  • Wenn einer der Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, dann fragen Sie am besten beim zuständigen Standesamt, welche Unterlagen dort für die Beurkundung der Geburt benötigt werden.

Wenn die Mutter eines Kindes ledig ist, steht normal nur sie in der Geburtsurkunde. Soll der Vater des Kindes mit aufgenommen werden, dann muss er die Vaterschaft anerkennen. Das geht bereits vor der Geburt des Babys. Dazu müssen beide Eltern persönlich vor einem Urkundsbeamten (Notar, Standesamt, Jugendamt) die Vaterschaftsanerkennung ablegen. Das Sorgerecht bleibt weiter bei der Mutter und das Kind erhält ihren Namen. In dem Fall will das Standesamt auch die Geburtsurkunde des Vaters sehen.

Diesen Artikel teilen