Welchen Namen für das Kind? Welchen Familiennamen ein Baby nun bekommen soll, auch das kann manchmal zu Verwirrungen führen. Heute gibt es viele verschiedene Familienformen, in die ein Kind geboren werden kann. So gibt es auch verschiedene Möglichkeiten dafür, welchen Familiennamen ein Kind bekommen kann.

Wenn Sie verheiratet sind und einen gemeinsamen Ehenamen führen, dann bekommt das Kind bei der Geburt im Regelfall automatisch diesen Namen. Wenn die Eltern allerdings eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit haben, dann kann das anders sein. Da keine einheitlichen Regeln gelten, fragen Sie bei Ihrem Standesamt nach.

Sind Sie verheiratet, führen aber keinen gemeinsamen Ehenamen? Oder aber Sie sind unverheiratet, aber haben das gemeinsame Sorgerecht für das Baby beantragt? In dem Fall können Sie gemeinsam mit Ihrem Partner entscheiden, ob das Kind den Namen der Mutter oder den Namen des Vaters bekommen soll. Die Wahl haben Sie aber nur bei Ihrem ersten gemeinsamen Kind. Alle folgenden Kinder erhalten dann denselben Familiennamen wie das erste Kind.

Wenn sie als Mutter allein das Sorgerecht haben, dann können Sie aber auch veranlassen, dass Ihr Baby den Namen des Vaters erhält. Auch wenn er (noch) nicht das Sorgerecht hat. Allerdings muss der Vater damit einverstanden sein und amtlich die Vaterschaft anerkannt haben. Der Familienname eines Kindes kann auch nach einer späteren Heirat noch nachträglich innerhalb von drei Monaten geändert werden.

Es kann vorkommen, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Baby hat, der Vater die Vaterschaft offiziell anerkennt, aber beide Eltern sich nicht auf einen Familiennamen für das Kind einigen können. Dann kann das Standesamt den Familiennamen erteilen. Die Eltern müssen beide zum Standesamt (Ausweis oder Reisepass mitnehmen). Vom Jugendamt wird eine Bescheinigung benötigt, die das alleinige Sorgerecht bestätigt. Für diese Form der Namenserteilung werden Gebühren erhoben.

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