Was gibt es bei der Wahl für den richtigen Namen zu beachten?Der Beamte des Standesamts akzeptiert nicht jeden Namen. Das Geschlecht des Kindes soll eindeutig erkannt werden können. Bei Phantasie-Namen oder außergewöhnlichen Namen sollten Sie sich besser vor der Geburt des Kindes beim Standesamt erkundigen. Es kann schon einige Überzeugungskraft und gute Argumente nötig haben so einen Namen durch zu setzen. Ein Vorname sollte auch als solcher eindeutig zu erkennen sein.

Hier noch einmal, was alles nach der Geburt zu beachten ist

Innerhalb einer Woche ist die Geburt eines Babys zu melden, beim Standesamt, in dem Bezirk der Geburt. Die Pflicht, diese Meldung zu machen, haben

  • der eheliche Vater
  • die Hebamme
  • der Arzt, der bei der Geburt dabei war
  • jede Person, die bei der Geburt dabei war oder davon wusste
  • die Mutter, sobald sie kann

Sobald der Vorname amtlich eingetragen ist, gilt er als festgelegt und kann nicht mehr geändert werden.

Die Dienstanweisung für Standesbeamte kann weit ausgelegt werden. Daher können je nach Standesamt auch Vornamen unterschiedlich zugelassen werden. Es geht um das Wohl des Kindes. Der Nachname kann nicht als Vorname vergeben werden, allerdings ist es im Friesischen traditionell üblich, den Vornamen des Vaters als Zweitnamen oder Zwischennamen zu verwenden.

Namen, die eine belastende Geschichte haben, sollten auch nicht eingetragen werden.

Der Nachname darf nicht als Vorname genommen werden, also kein Ulrich Ulrich oder Martin Martin.

Was ist mit Namen aus anderen Kulturen? 

Nehmen Sie am besten einen Nachweis über den Namen mit, aus dem hervor geht, dass es ein Name ist, der auch benutzt wird. Im Notfall können Sie sich auch vom zuständigen Konsulat die Schreibweise und Anwendung bestätigen lassen. 

Bei Namen, die keine eindeutige Zuordnung zu einem Geschlecht haben, sollte ein Zweitname, der eindeutig auf das Geschlecht des Babys hinweist, vergeben werden.

An der Universität Leipzig gibt es eine Beratungsstelle für Namen, die schriftliche Bestätigungen und Gutachten zu Namen gegen eine Bearbeitungsgebühr erstellen:

Namenberatungsstelle der Universität Leipzig

Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig Email: rodrig [at] rz.uni-leipzig.de (rodrig[at]rz[dot]uni-leipzig[dot]de) http://www.uni-leipzig.de/~slav/alte-homepage/ai/inb.htm

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