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Hallo Daniel,

der Nachname Hochgrebe steht für den hessischen und westfälischen „Hochgrafen“. Es handelt sich dabei um einen Amtstitel – dem Oberrichter.

Andererseits kann es sich bei dem gesuchten Hochgrebe um einen Übernamen handeln, der den ursprünglichen Namensträger, als eine Person mit „hochgräflichen“ Verhalten oder Auftreten beschreibt.

Viele Grüße
Steven

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Mo., 07.10.2013
Steven

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